Kunde werden

Wer bei der Tafel Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung nach §53 AO (Abgabenordnung) nachweisen.
Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können.

Wer Kunde werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung durch die Stadt oder Gemeinde, in der man gemeldet ist, anhand eines Grundsicherungsnachweises belegen lassen. Die zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungskarte  kann bei der offiziellen Tafel-Ausgabestelle kostenlos beantragt werden.

WICHTIGBitte bringen Sie den amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind, z.B.:  
  Bürgergeld   
  Sozialhilfe   
  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 
Des Weiteren benötigen wir zur Anmeldung gültige Ausweispapiere.
 
Anmeldezeiten für Neuanmeldungen sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 12:00 – 12:30 Uhr.