Wer bei der Tafel Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung nach §53 AO (Abgabenordnung) nachweisen.
Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können.
Wer Kunde werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung durch die Stadt oder Gemeinde, in der man gemeldet ist, anhand eines Grundsicherungsnachweises belegen lassen. Die zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungskarte kann bei der offiziellen Tafel-Ausgabestelle kostenlos beantragt werden.
WICHTIG : Bitte bringen Sie den amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind, z.B.:
• Bürgergeld
• Sozialhilfe
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Des Weiteren benötigen wir zur Anmeldung gültige Ausweispapiere.
Anmeldezeiten für Neuanmeldungen sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 12:00 – 12:30 Uhr.